Europafakten

Die Europadebatte in der Schweiz verläuft sehr dogmatisch und oft mit einem negativen Grundtenor. Wir möchten dem mit Fakten begegnen. Diese zeigen klar: Eine enge Vernetzung der Schweiz mit Europa ist in unserem ureigenen Interesse und eine grosse Chance für unser Land. In der Schweiz darf deshalb nicht die Haltung Überhand nehmen, dass ein Rahmenabkommen mit der Europäischen Union ein notwendiges Übel sei. Im Gegenteil, es bringt klare Prozesse und mehr Rechtssicherheit bei der Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt. Wir verlangen deshalb einen Chancendiskurs Europa. Es ist Zeit für mehr Europa!
Fragen und Antworten zum EWR

 

Wir streben eine Neuauflage des Rahmenabkommens, den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder eine gleichwertige Lösung an, um den politischen Interessen und Besonderheiten der Schweiz Rechnung zu tragen. Doch was bedeutet ein EWR-Beitritt konkret für unser Land? Hier findest Du einige wichtige Fragen und Antworten.

 

Welche Bedeutung hat Erasmus+ für unsere Bildung?

 

Die Schweiz nimmt heute nicht vollständig am europäischen Mobilitätsprogramm Erasmus+ teil, obwohl dies das nach den Turbulenzen infolge der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative wieder möglich wäre. Die Schweizer Sonderlösung zu Erasmus+ bietet weniger Möglichkeiten zur Gestaltung, Partizipation und Vernetzung. Deshalb setzen wir uns für die vollständige Teilnahme am Folgeprogramm des europäischen Mobilitätsprogramms Erasmus+ ab 2021 ein. Wir betrachten diese Teilnahme als grosse und wichtige Chance für unser Land und insbesondere die jüngeren Generationen.

Können wir das Rahmenabkommen selbstbewusst umsetzen? Wie steht es um unsere Souveränität?

 

Oft sagen die Gegner:innen des institutionellen Rahmenabkommens, seine Unterzeichnung komme einem Kniefall vor der EU gleich. Dies ist eine Verdrehung der Tatsachen und es zeugt erst noch von mangelndem Selbstbewusstsein, denn das Gegenteil ist der Fall. Es gibt keine automatische Rechtsübernahme: Sie ist dynamisch, sieht ein vorgängiges Mitspracherecht und bei Bedarf auch Schiedsverfahren vor. In jedem Fall hat die Schweiz das Recht, falls nötig Nein zu sagen. Allfällige (!) Ausgleichsmassnahmen der EU müssen dank dem Rahmenabkommen dann erst noch verhältnismässig sein - eine Verbesserung im Vergleich zu heute.

Was bedeutet das Rahmenabkommen für den Lohnschutz?

 

Von den Gegner:innen des Rahmenabkommens wird oft behauptet, es höhle unseren Lohnschutz aus, es sei ein Nein zum Schutz unseres Arbeitsmarkts. Diese Behauptung hält jedoch einer faktischen Überprüfung nicht stand. Neben den vielen Vorteilen, die das Rahmenabkommen unserer Gesellschaft und Wirtschaft einbringt, gewährleistet es auch die Fortführung eines angemessenen Schweizer Lohnschutzes. Sein rechtliches Fundament wird gegenüber der EU gestärkt – aber auch dort gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.

(Übernahme der) Freizügigkeitsrichtlinie und Ausweisung von kriminellen Freizügigkeitsberechtigten: Was stimmt und was nicht?

 

Seitdem das Verhandlungsergebnis des Rahmenabkommens feststeht, wurde die Frage der Übernahme der Freizügigkeitsrichtlinie intensiv diskutiert. Es geht insbesondere um die Ausweisung von aus Europa stammenden Ausländer:innen, die sich bei uns strafbar machen. Oftmals wurde behauptet, die Schweiz könne diese Personen nicht mehr ausweisen, wenn wir die Richtlinie in unsere Rechtsordnung übernähmen. Eine faktische Überprüfung entlarvt diese Behauptung als Mythos. Eine Übernahme der Freizügigkeitsrichtlinie würde zu keiner wesentlichen Änderung bei der Anzahl der Ausweisungen führen.

Was bedeutet die Unionsbürgerrichtlinie für unser Land und wie hängt sie mit dem Rahmenabkommen zusammen?

 

Oft hören wir von Gegner:innen des Rahmenabkommens, dass die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) eine fast zwangsläufige Folge des Rahmenabkommens sei, was wiederum unsere Sozialwerke massiv gefährde. Bei genauer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, dass die UBRL gar nicht Teil des Abkommens ist. Mit dem Rahmenabkommen verpflichten wir uns nicht zu einer automatischen Übernahme von EU-Recht. Und auch die dynamische Rechtsübernahme gilt nur, wenn die Weiterentwicklung des EU-Rechts die bilateralen Abkommen betrifft. Dies schränkt den Spielraum für eine eventuelle Übernahme der UBRL klar ein.

Mehr Europa wagen!

 

Eine engere und stabilere Vernetzung in Europa ist eine enorme Chance für die Schweiz. Wir treten den Abschotter:innen von links und rechts entschieden und optimistisch entgegen. In der Schweiz darf nicht die Haltung Überhand nehmen, dass ein Rahmenabkommen mit der Europäischen Union ein notwendiges Übel ist. Die Grünliberalen verlangen vielmehr einen Chancendiskurs Europa. Wir wollen mehr Europa wagen.