Was bedeutet das Rahmenabkommen für den Lohnschutz?

Von den Gegner:innen des Rahmenabkommens wird oft behauptet, es höhle unseren Lohnschutz aus, es sei ein Nein zum Schutz unseres Arbeitsmarkts. Diese Behauptung hält jedoch einer faktischen Überprüfung nicht stand. Neben den vielen Vorteilen, die das Rahmenabkommen unserer Gesellschaft und Wirtschaft einbringt, gewährleistet es auch die Fortführung eines angemessenen Schweizer Lohnschutzes. Sein rechtliches Fundament wird gegenüber der EU gestärkt - und auch dort gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.

Wir Grünliberalen stehen zum Schweizer Lohnschutz und sind überzeugt, dass der Lohnschutz auch unter den im Rahmenabkommen definierten Eckwerten sichergestellt ist. In der EU gilt explizit gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.

 

Die Lohnschutzfragen stellen sich nicht nur für die Schweiz, sondern auch für Deutschland, Frankreich oder Österreich. Somit kann die Schweiz auf starke Partner:innen in der EU zählen. Die Lohnschutzbedürfnisse in der Schweiz und der EU haben sich in den letzten Jahren angenähert und die EU hat sich auf die Schweiz zu bewegt. Die 2018 revidierte Entsenderichtlinie ist Zeugnis davon und die Durchsetzungsrichtlinie ermöglicht wirksame Kontrollmechanismen. Hinzu kommt, dass die Schweiz innerhalb von drei Jahren ins Binnenmarkt-Informationssystem aufgenommen wird, was die Durchsetzung des Lohnschutzes mit einem EU-konformen Instrument unterstützt.

 

Darüber hinaus werden drei wichtige Elemente der bestehenden Schweizer Lohnschutzmassnahmen ausdrücklich zugunsten der Schweiz abgesichert und damit der dynamischen Rechtsentwicklung in der EU entzogen: Die Voranmeldefrist wird zwar von acht auf vier Arbeitstage reduziert. Das ist jedoch in Zeiten der Digitalisierung kein Problem. Ebenfalls aufrecht erhalten werden kann eine verhältnismässige Kautionspflicht sowie die Dokumentationspflicht bei selbständigen Dienstleistungserbringer:innen. Solche Ausnahmen sind EU-weit bisher noch keinem Land zugestanden worden und sie können auch nicht vor dem EuGH eingeklagt werden.

 

Die wesentlichen Elemente des Lohnschutzes und wirkungsvolle Massnahmen gegen Lohndumping bleiben so erhalten und das rechtliche Fundament des Schweizer Lohnschutzes gegenüber der EU wird gestärkt. Allfällige Schiedsverfahren kommen nur im Konfliktfall zur Anwendung. Falls nötig können die Schweizer Massnahmen unilateral so angepasst werden, dass die Schutzwirkung auf verhältnismässige Art gewährleistet bleibt oder die Schweiz nimmt verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen in Kauf.

 

Schliesslich ist anzumerken, dass Kurzaufenthalter:innen aus der EU nur 0.7% der Beschäftigten in der Schweiz ausmachen – und nur sie betrifft das Entsenderecht. Die Bilateralen Verträge sind aber für den gesamten Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz wichtig. Die Schweiz verdient jeden dritten Franken im Handel mit der EU.

Mehr Europa wagen!

Eine engere und stabilere Vernetzung in Europa ist eine enorme Chance für die Schweiz. Wir treten den Abschotter:innen von links und rechts entschieden und optimistisch entgegen. In der Schweiz darf nicht die Haltung Überhand nehmen, dass ein Rahmenabkommen mit der Europäischen Union ein notwendiges Übel ist. Die Grünliberalen verlangen vielmehr einen Chancendiskurs Europa. Wir wollen mehr Europa wagen.

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Unser Land gehört wirtschaftlich, sozial und politisch zu den am stärksten vernetzten Ländern der Welt. Wir setzen uns für diese Vernetzung und einen nachhaltigen Freihandel ein, weil sie für die Zukunft der Schweiz unverzichtbar sind. Und wir wollen mehr Europa wagen!

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