Diverse Rahmenbedingungen haben negative Effekte auf die Erwerbstätigkeit der Bevölkerung, die zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu beheben sind. Da der Arbeitsmarkt weiterhin ausländische Arbeitskräfte benötigt, sind spezifische Massnahmen erforderlich:
- Einführung der Individualbesteuerung: Die getrennte steuerliche Veranlagung von Ehepartnern schafft Anreize für eine höhere Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden.
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Ein flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuungsstätten, die Senkung der Betreuungskosten sowie die Einführung einer paritätischen Elternzeit fördern nachhaltig die Erwerbstätigkeit von Eltern.
- Ermöglichung des Arbeitsmarktzugangs auch für ältere Personen: Alle, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten können und wollen, sollen das auch können. Die Anreize sind in den Vorsorgewerken so zu setzen, dass sich ein längeres Arbeiten auch finanziell lohnt. Dabei sollen die branchenspezifischen Verhältnisse berücksichtigt werden.
- Personenfreizügigkeit mit Europa: Es ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft und Wirtschaft unabdingbar, dass die Schweiz weiterhin am Freizügigkeitsabkommen mit der EU und EFTA teilnimmt. Dazu gehört aber auch ein konsequenter Vollzug beim Erlöschen des Aufenthaltsrechts. Die Kantone sind gefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
- Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Hochschulabgängerinnen und -abgänger aus Drittstaaten: Personen aus Drittstaaten, die in der Schweiz einen Abschluss einer Hochschule oder höheren Fachschule erlangen, sollen ihre hier erworbene Expertise beruflich anwenden und der Gesellschaft und Wirtschaft zur Verfügung stellen können.
- Branchenspezifische Ausgestaltung der Drittstaatenkontingente: Die Kontingente sind nach branchenspezifischen Bedürfnissen auszugestalten. Zudem müssen die administrativen Hürden gesenkt werden.