Richtlinien zum Umgang mit Parteispenden

Als noch junge Partei mit bescheidenen Mitteln, aber grossen Ambitionen sind wir auf Spenden angewiesen. Umso wichtiger ist es uns deshalb, klare ethische Anforderungen im Umgang damit zu definieren. Unsere Richtlinien schreiben vor, dass kein Einfluss auf unsere Unabhängigkeit und Positionsbezüge ausgeübt werden darf. Eine Spende darf (einzeln oder kumuliert) nicht mehr als 15 % der Jahreseinnahmen ausmachen. Die Annahme einer Spende ist nur möglich, wenn Reputation und Glaubwürdigkeit der Grünliberalen dadurch keinen Schaden nehmen.

Die Schweiz ist eines der einzigen OECD-Länder ohne staatliche Parteienfinanzierung. Die Parteien sind daher auf Spenden, Mandatsabgaben und Mitgliederbeiträge angewiesen. Die finanzielle Unterstützung der politischen Arbeit durch Private und Unternehmen ist ein unerlässlicher Bestandteil unseres Milizsystems. Insbesondere bei Zuwendungen von privaten Gönnern und Unternehmen ist es von zentraler Bedeutung, unsere Unabhängigkeit zur wahren.


Im Oktober 2022 treten auf Bundesebene die neuen Transparenzregeln zur Politikfinanzierung in Kraft. Diese sehen erhöhte Offenlegungspflichten für Parteien, Kampagnen und Kandidierende begrüssen wir.


Neben den gesetzlichen Vorgaben ist es für uns wichtig, klare ethische Anforderungen im Umgang mit Parteispenden zu definieren. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Grünliberalen Partei Schweiz am 21. Mai 2022 folgende Richtlinien für Parteispenden verabschiedet.


Grundsätze
Die Grünliberalen bekennen sich zur umfassenden Transparenz aller Einnahmen und Ausgaben. Die Annahme einer Spende ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit und die Positionsbezüge der Grünliberalen;
  • keinen Schaden für die Glaubwürdigkeit und Reputation der Grünliberalen;
  • eine einzelne Spende oder die über ein Jahr kumulierten Spenden einer einzelnen natürlichen oder juristischen Person dürfen nicht mehr als 15% der Jahreseinnahmen erreichen.
Vollständiger Code of Conduct (PDF)

Verabschiedet durch den Vorstand der GLP Schweiz am 21. Mai 2022